Das kroatische Erbrecht

Das öffentliche Testament in Kroatien kann ein Dritter, allerdings nur im Auftrag des Erblassers als gesetzlich bevollmächtigte Person veranlassen. Im deutschen Erbrecht ist dies so nicht so einfach möglich. Das öffentliche ist auch gleichzeitig ein notarielles Testament und muss demzufolge auch von einem Notar erstellt werden. Dies geschieht im Beisein und mit Unterschrift des potentiellen Erblassers.
Falls man eine Immobilie in Kroatien oder anderswo im Ausland erbt, sollte man auf die Eintragung im Grundbuch warten, bevor man umfangreiche Sanierungsarbeiten beginnt. Der Grundbucheintrag belegt, dass ein Eigentumsrecht an der Immobilie besteht und der neue Eigentümer kann beginnen mit Arbeiten wie dem Dach, Außenwände oder Treppe sanieren.

Wer kann in Kroatien ein öffentliches Testament verfassen?
Bevollmächtigt zur Errichtung eines öffentlichen Testaments sind: Richter beim Amtsgericht, richterliche Beisitzer im Amtsgericht, der Notar, ein berechtigter Konsul oder Botschafter Kroatiens, der im Ausland seinen Dienst verrichtet.

Weitere erbrechtliche Verträge in Kroatien
Diese Vertrags-Gestaltungen sind möglich während der Lebzeit des Erblassers und sie haben entsprechend den Vereinbarungen auch erbrechtliche Auswirkungen:
Es kann vertraglich festgelegt werden, dass eine Vermögensabtretung und weitere Vermögensverfügungen beschlossen werden.

Falls man eine Immobilie im Ausland erbt ist man immer gut beraten einen Anwalt aufzusuchen. Die erbrechtlichen Konsequenzen im Ausland können völlig fremde Rechtsbezüge auslösen, an  die ein Laie nicht einmal denkt.

Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.